Am 30. Oktober 2024 eröffnete die Regierung des Kantons St.Gallen die Vernehmlassung zur Revision des Behindertengesetzes (BehG). Die Revision ist eine Sammelvorlage aus drei Nachträgen zum Behindertengesetz.
Sie schafft eine neue Finanzierung von ambulanten Angeboten im Bereich Wohnen und stärkt auch die Behindertengleichstellung. Ebenfalls schafft sie Grundlagen, damit Kanton und Gemeinden künftig die behinderungsbedingten Mehrkosten bezahlen, wenn ein Kind mit einer Behinderung eine Kita besucht.
Stellungnahmen können bis zum 28. Februar 2025 per Mail, Post, Videobotschaft oder Sprachnachricht an das Amt für Soziales eingereicht werden. Die Unterlagen und Kontaktdaten finden Sie im untenstehenden Link.
Möchten Sie Unterstützung bei der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme?
Melden Sie sich bis zum 18.12.2024 bei uns. In Arbeitsgruppen diskutieren wir die Texte, besprechen Fragen und formulieren Antworten.
Weitere Informationen zur Vernehmlassung, sowie alle Texte auch in Leichter Sprache, Einfacher Sprache und zum Vorlesen finden Sie unter folgendem Link: